Santhera wird Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2021 am 15. Oktober 2021 veröffentlichen
01 Octubre 2021 - 12:00AM
Santhera wird Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2021 am 15.
Oktober 2021 veröffentlichen
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Pratteln, Schweiz, 1. Oktober 2021 -SIX
Exchange Regulation hat Santhera gestattet, den Zwischenberichts
für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 spätestens am 15.
Oktober 2021 zu veröffentlichen. Nach dem erfolgreichen Abschluss
ihrer Eigenkapitalfinanzierung letzte Woche ist Santhera dabei,
ihren Halbjahresbericht 2021 zu vervollständigen und ist die
Revisionsstelle dabei, die letzten Prüfungshandlungen vorzunehmen,
insbesondere bezüglich der Finanzierung, die unter anwendbaren
Rechnungslegungsstandards ein bedeutendes Ereignis nach
Bilanzstichtag darstellt.
Zuvor, am 20. September 2021, hat Santhera
bereits die wichtigsten vorläufigen, ungeprüften Finanzergebnisse
für die sechs Monate bis zum 30. Juni 2021 veröffentlicht. Diese
können hier eingesehen werden.
Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt
Santhera hier den folgenden Auszug aus dem Entscheid von SIX
Exchange Regulation ab:
Die Ausnahme von Aufrechterhaltungspflichten und
damit der Aufschub der Publikation des Zwischenberichts für das
erste Halbjahr 2021 sowie die Einreichung dieses Berichts bei SIX
Exchange Regulation AG bis spätestens 15. Oktober 2021 wird unter
folgendem Vorbehalt (lit. a) und unter folgenden Bedingungen (lit.
b) genehmigt:
a. SIX Exchange Regulation AG behält sich
vor, allenfalls den Handel mit Effekten von Santhera
Pharmaceuticals Holding AG vorübergehend einzustellen, wenn diese
ihren Zwischenbericht für das erste Halbjahr 2021 nicht bis
spätestens Freitag, 15. Oktober 2021, 23.59 Uhr nach den
Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) veröffentlicht und bei
SIX Exchange Regulation AG einreicht.
b. Die Santhera Pharmaceuticals Holding AG
hat betreffend den vorliegenden Entscheid bis spätestens Freitag,
1. Oktober 2021, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung gemäss den
Vorschriften zur Ad hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement
i.V.m. Richtlinie betr. Ad hoc-Publizität) zu veröffentlichen.
Diese Medienmitteilung hat:
- den
vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an
prominenter Stelle zu enthalten;
- die Gründe für
die Verschiebung der Publikation und Einreichung des
Zwischenberichts für das erste Halbjahr 2021 zu erwähnen.
Über Santhera Santhera
Pharmaceuticals (SIX: SANN) ist ein Schweizer
Spezialitätenpharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung und
Vermarktung von innovativen Medikamenten für seltene neuromuskuläre
und pulmonale Erkrankungen mit hohem medizinischem Bedarf
konzentriert. Santhera verfügt über eine exklusive Lizenz für alle
Indikationen weltweit für Vamorolone, ein erstes dissoziatives
Steroid mit neuartiger Wirkungsweise, das in einer Zulassungsstudie
bei Patienten mit DMD als Alternative zu Standardkortikosteroiden
untersucht wurde. Die klinische Pipeline umfasst auch Lonodelestat
(POL6014) zur Behandlung von Mukoviszidose (CF) und anderen
neutrophilen Lungenkrankheiten sowie einen explorativen
Gentherapie-Ansatz zur Behandlung von kongenitalen
Muskeldystrophien. Santhera hat die Rechte an ihrem ersten
zugelassenen Produkt, Raxone® (Idebenone), ausserhalb von
Nordamerika und Frankreich zur Behandlung der Leber hereditären
Optikusneuropathie (LHON) an die Chiesi Gruppe auslizenziert. Für
weitere Informationen besuchen Sie bitte www.santhera.com.
Raxone® ist eine eingetragene Marke von Santhera
Pharmaceuticals.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich
bitte an:public-relations@santhera.com oderEva Kalias,
Head External CommunicationsTelefon: +41 79 875 27
80eva.kalias@santhera.com
Disclaimer / Forward-looking
statements Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch
eine Aufforderung zur Zeichnung oder zum Kauf von Wertpapieren der
Santhera Pharmaceuticals Holding AG dar. Diese Publikation kann
bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über das Unternehmen und
seine Geschäftsaktivitäten enthalten. Solche Aussagen beinhalten
bestimmte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu
führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die finanzielle
Lage, der Leistungsausweis oder die Zielerreichung des Unternehmens
wesentlich von den in diesen Aussagen ausgedrückten oder
implizierten Erwartungen abweichen. Die Leser sollten sich daher
nicht in unangemessener Weise auf diese Aussagen verlassen,
insbesondere nicht im Zusammenhang mit einer Vertrags- oder
Investitionsentscheidung. Das Unternehmen lehnt jede Verpflichtung
zur Aktualisierung dieser Aussagen ab.
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