Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs.
1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (Aktienrückkaufprogramm
2024)
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer
Kapitalmarktinformation
23.04.2024 / 19:35 CET/CEST
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Beiersdorf Aktiengesellschaft
Bekanntmachung nach Art. 5
Abs. 1 lit. a) der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Aktienrückkaufprogramm 2024
Das von der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung
vom 5. Februar 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird
ab dem 24. April 2024 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens
zum 2. Dezember 2024 sollen Aktien der Beiersdorf
Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005200000) zu einem Gesamtkaufpreis
von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten)
erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der
Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. April 2024 von 135,80 Euro
entspräche dies bis zu 3.681.885 Aktien und rund 1,48 % des
Grundkapitals. Der Rückkauf soll über die Börse im elektronischen
Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und/oder über
ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading
facilities – MTF) erfolgen.
Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich den Zwecken der
Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des
Grundkapitals, der Erfüllung von aus Schuldtiteln entstehenden
Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital umgewandelt werden
können (insbesondere Wandel- und Optionsanleihen) sowie der
Erfüllung von Verpflichtungen aus einem etwaigen
Belegschaftsaktienprogramm oder möglichen anderen Formen der
Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter, Mitglieder des Vorstands der
Gesellschaft und Organmitglieder von mit der Gesellschaft
verbundenen Unternehmen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf
Aktiengesellschaft vom 29. April 2020 durchgeführt. Danach ist die
Beiersdorf Aktiengesellschaft ermächtigt, bis zum 28. April
2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des
Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von Aktien, die die
Gesellschaft unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf,
beträgt demnach 24.900.000 Aktien. Erfolgt der Erwerb der Aktien
der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die Börse, darf der gezahlte
Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Durchschnitt
der Aktienkurse der Beiersdorf Aktie in der Schlussauktion
Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an
der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangehenden
letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- und um nicht
mehr als 20 % unterschreiten.
Die Aktienrückkäufe werden durch ein von der Gesellschaft
beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt, das seine Entscheidungen
über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und
unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der
Gesellschaft, das Mandat vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag
auf eine oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt
unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen
und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.
Die Aktienrückkäufe erfolgen im Einklang mit den
Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr.
596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und der
zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Beiersdorf
Aktiengesellschaft vom 29. April 2020. Die Aktien der Beiersdorf
Aktiengesellschaft werden insbesondere im Einklang mit den
Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052 erworben. Die Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft
werden daher unter anderem nicht zu einem Kurs erworben, der über
dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte
dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen
Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt.
Darüber hinaus wird die Beiersdorf Aktiengesellschaft an einem
Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen
Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt,
erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird
berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen
Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen
Kauftermin.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Beiersdorf
Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website
(www.beiersdorf.de) im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen
und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.
Hamburg, 23. April 2024
Beiersdorf Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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