Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (Aktienrückkaufprogramm 2024)
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

23.04.2024 / 19:35 CET/CEST
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Beiersdorf Aktiengesellschaft

Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Aktienrückkaufprogramm 2024

 

Das von der Beiersdorf Aktiengesellschaft mit Ad-hoc-Mitteilung vom 5. Februar 2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 24. April 2024 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 2. Dezember 2024 sollen Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005200000) zu einem Gesamtkaufpreis von insgesamt bis zu 500 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 19. April 2024 von 135,80 Euro entspräche dies bis zu 3.681.885 Aktien und rund 1,48 % des Grundkapitals. Der Rückkauf soll über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und/oder über ausgewählte multilaterale Handelssysteme (multilateral trading facilities – MTF) erfolgen.

Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich den Zwecken der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals, der Erfüllung von aus Schuldtiteln entstehenden Verpflichtungen, die in Beteiligungskapital umgewandelt werden können (insbesondere Wandel- und Optionsanleihen) sowie der Erfüllung von Verpflichtungen aus einem etwaigen Belegschaftsaktienprogramm oder möglichen anderen Formen der Zuteilung von Aktien an Mitarbeiter, Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen.

Das Aktienrückkaufprogramm wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April 2020 durchgeführt. Danach ist die Beiersdorf Aktiengesellschaft ermächtigt, bis zum 28. April 2025 eigene Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Die maximale Anzahl von Aktien, die die Gesellschaft unter der bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 24.900.000 Aktien. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft über die Börse, darf der gezahlte Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) je Aktie den Durchschnitt der Aktienkurse der Beiersdorf Aktie in der Schlussauktion Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerb vorangehenden letzten fünf Börsentagen um nicht mehr als 10 % über- und um nicht mehr als 20 % unterschreiten.

Die Aktienrückkäufe werden durch ein von der Gesellschaft beauftragtes Kreditinstitut durchgeführt, das seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Die Aktienrückkäufe erfolgen im Einklang mit den Safe-Harbour-Regelungen des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 und der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Beiersdorf Aktiengesellschaft vom 29. April 2020. Die Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft werden insbesondere im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Die Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft werden daher unter anderem nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Beiersdorf Aktiengesellschaft an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Beiersdorf Aktiengesellschaft die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.beiersdorf.de) im Bereich „Investor Relations“ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

 

Hamburg, 23. April 2024

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beiersdorf Aktiengesellschaft
Beiersdorfstraße 1 - 9
22529 Hamburg
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Internet: www.Beiersdorf.com

 
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