Die Stammaktien und Optionsscheine der
Coincheck Group N.V. werden ab dem 11. Dezember 2024 unter den
Bezeichnungen „CNCK“ bzw. „CNCKW“ an der Nasdaq gehandelt.
Coincheck Group N.V. („Coincheck“), eine niederländische
Aktiengesellschaft und Holdinggesellschaft eines
Kryptowährungshandelsunternehmens, und Thunder Bridge Capital
Partners IV, Inc. (Nasdaq: THCP, THCPU & THCPW) („Thunder
Bridge IV“), ein Akquisitionsunternehmen für besondere Zwecke,
gaben heute den Vollzug ihres bereits angekündigten
Unternehmenszusammenschlusses bekannt. Infolgedessen werden die
Stammaktien und Optionsscheine von Coincheck am 11. Dezember 2024
unter den neuen Tickersymbolen „CNCK“ bzw. „CNCKW“ an der Nasdaq
gehandelt. Der Unternehmenszusammenschluss wurde auf einer
außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre von Thunder Bridge
IV am 5. Dezember 2024 genehmigt.
„Der Abschluss unseres Unternehmenszusammenschlusses mit Thunder
Bridge IV markiert einen außergew�hnlichen Meilenstein für
Coincheck“, sagte Oki Matsumoto, Representative Executive Officer
und Chairman der Monex Group, Inc. sowie Executive Chairman von
Coincheck. „Coincheck entstand durch die Fusion einer soliden, in
Japan aufgebauten Geschäftsgrundlage mit den Stärken der
US-Kapitalmärkte durch die enge Zusammenarbeit von herausragenden
Geschäfts- und Kapitalmarktexperten in Japan und den USA. Wir sind
unglaublich stolz und freuen uns darauf, ein an der Nasdaq
notiertes Unternehmen zu werden, und darauf, was die Zukunft für
die Unternehmen der Coincheck Group und unsere Aktionäre
bereithält.“
„Wir freuen uns, den Abschluss unserer Fusion mit dem gesamten
Coincheck-Team bekannt zu geben“, sagte Gary Simanson, President
und CEO von Thunder Bridge IV. „Als Mitglied des Vorstands und CEO
von Coincheck freue ich mich darauf, mit Oki und seinem Team
zusammenzuarbeiten, um eines der weltweit führenden Unternehmen für
Kryptowährungen und Web3 aufzubauen.“
Coincheck Group N.V. („CNCK“ und „CNCKW“) ist eine globale
Holdinggesellschaft mit Sitz in den Niederlanden, die in den
Bereichen Krypto-Assets und Web3 tätig ist, und ist die
Muttergesellschaft von Coincheck, Inc. („Coincheck Japan“), die den
regulierten Krypto-Asset-Handelsdienst „Coincheck“ in Japan
betreibt. Coincheck Japan ist die führende Krypto-B�rse in Japan
und einer der etabliertesten und vertrauenswürdigsten Namen im
Krypto-Bereich. Coincheck Japan wurde fünf Jahre in Folge als
Japans meistgeladene Trading-App Nr. 1* ausgezeichnet. Coinchecks
Mission „Make Exchange of New Value Easier“ (den Austausch neuer
Werte einfacher machen) soll durch die Nutzung von Krypto-Assets
und Blockchain-Technologie erreicht werden.
Coincheck Group N.V. ist eines von nur zwei b�rsennotierten
Unternehmen an der NASDAQ, deren Kerngeschäft der Austausch von
Krypto-Assets ist. Als neu an der NASDAQ notiertes Unternehmen und
„Your Trusted Global Partner in the Digital World“ ist Coincheck
gut positioniert, um die marktbeherrschende Stellung der Gruppe im
japanischen Krypto-Asset-Handel weiter zu festigen und die Gruppe
als Global Player in der Krypto- und Web3-Branche weltweit zu
etablieren.
Der Unternehmenszusammenschluss führte zu einem Bruttoerl�s von
ca. 31,6 Mio. USD für das zusammengeschlossene Unternehmen,
einschließlich der auf einem Sperrkonto gehaltenen Mittel gemäß den
Bedingungen der zuvor angekündigten Nichteinl�sungsvereinbarung und
abzüglich der Einl�sungen von Thunder Bridge IV-Aktionären.
J.P. Morgan Securities LLC fungierte im Zusammenhang mit dem
Unternehmenszusammenschluss als alleiniger Finanzberater für Monex
Group, Inc., die ehemalige direkte Muttergesellschaft von Coincheck
Japan und jetzt die Muttergesellschaft von Coincheck. Galaxy
Digital Partners LLC fungierte als Finanzberater für Thunder Bridge
IV und Barclays Capital Inc, BTIG, LLC, Cantor Fitzgerald &
Co., Inc, Keefe, Bruyette & Woods, Inc., ein Unternehmen von
Stifel, und KeyBanc Capital Markets Inc. fungierte als
Kapitalmarktberater für Thunder Bridge IV im Zusammenhang mit dem
Unternehmenszusammenschluss. Nelson Mullins Riley & Scarborough
LLP, Mori Hamada & Matsumoto, Littler Mendelson P.C. und Allen
& Overy LLP fungierten als Rechtsberater für Thunder Bridge IV
und Simpson Thacher & Bartlett LLP, Anderson Mori &
Tomotsune und De Brauw Blackstone Westbroek N.V. fungierten als
Rechtsberater für Coincheck und Monex Group, Inc.
Zukunftsgerichtete
Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält „zukunftsgerichtete Aussagen“ im
Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Solche
Aussagen beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf Aussagen über
den Handel, zukünftige Finanz- und Betriebsergebnisse, Pläne,
Ziele, Erwartungen und Absichten in Bezug auf zukünftige
Geschäftstätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen sowie andere
Aussagen, die durch W�rter wie „wird wahrscheinlich resultieren“,
„wird angenommen“, „wird fortgesetzt“, „wird erwartet“,
„geschätzt“, „glauben“, „beabsichtigen“, „planen“, „Prognose“,
„Ausblick“ oder W�rter mit ähnlicher Bedeutung oder deren
Verneinung gekennzeichnet sind. Diese zukunftsgerichteten Aussagen
beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf, Aussagen über den
Handel, die Branche und die Marktgr�ße von Coincheck, zukünftige
M�glichkeiten für Coincheck, Coincheck Japan und Thunder Bridge IV,
die geschätzten zukünftigen Ergebnisse von Coincheck und den
Unternehmenszusammenschluss zwischen Thunder Bridge IV und
Coincheck. Solche zukunftsgerichteten Aussagen basieren auf den
aktuellen Einschätzungen und Erwartungen unseres Managements und
unterliegen naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen
und wettbewerbsbezogenen Unwägbarkeiten und Eventualitäten, von
denen viele schwer vorhersehbar sind und sich im Allgemeinen
unserer Kontrolle entziehen. Dies k�nnte dazu führen, dass die
tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den derzeit
erwarteten abweichen, einschließlich (i) einer Verz�gerung oder
eines Ausbleibens der erwarteten Vorteile aus dem
Unternehmenszusammenschluss, (ii) Risiken im Zusammenhang mit der
Unterbrechung der Zeit des Managements für den laufenden
Geschäftsbetrieb aufgrund des Unternehmenszusammenschlusses, (iii)
Veränderungen auf den Märkten für Kryptowährungen und digitale
Verm�genswerte, auf denen Coincheck tätig ist, einschließlich in
Bezug auf die Wettbewerbslandschaft, die technologische Entwicklung
oder regulatorische Änderungen, (iv) Veränderungen der allgemeinen
wirtschaftlichen Bedingungen im Inland und weltweit , (v) Risiko,
dass Coincheck m�glicherweise nicht in der Lage ist, seine
Wachstumsstrategien umzusetzen, einschließlich der Identifizierung
und Durchführung von Akquisitionen, (vi) Risiko, dass Coincheck
m�glicherweise nicht in der Lage ist, effektive interne Kontrollen
zu entwickeln und aufrechtzuerhalten, und (vii) und andere Risiken
und Ungewissheiten, die in den bei der US-amerikanischen
B�rsenaufsichtsbeh�rde (SEC) eingereichten Unterlagen von Coincheck
er�rtert werden. Coincheck übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen �ffentlich zu aktualisieren oder zu
überprüfen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger
Entwicklungen oder aus anderen Gründen, es sei denn, dies ist
gesetzlich vorgeschrieben.
Über Coincheck Group N.V.
Coincheck Group N.V. ist eine niederländische Aktiengesellschaft
und eine Holdinggesellschaft von Coincheck, Inc., die den
Kryptowährungs-Handelsdienst „Coincheck“ betreibt und in Japan seit
fünf Jahren in Folge die h�chste Anzahl an App-Downloads
verzeichnet*. Mit der Mission „Making Exchange of New Value Easier“
(den Austausch neuer Werte einfacher machen) m�chte Coincheck, Inc.
bessere Dienstleistungen schaffen, die es den Menschen erm�glichen,
den Wert neuer Austauschm�glichkeiten zu spüren, die durch
Kryptowährungen und Blockchain-Technologien geschaffen werden, und
zwar durch die neueste Technologie und fortschrittliche
Sicherheit.
*Ziel: Kryptowährungs-Handels-App in Japan, Zeitraum: Januar
2019 – Dezember 2023, Datenkooperation: App Tweak
Die Ausgangssprache, in der der Originaltext ver�ffentlicht
wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen
werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die
Sprachversion, die im Original ver�ffentlicht wurde, ist
rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen
Sprachversion der Ver�ffentlichung ab.
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