VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
22 Mayo 2024 - 5:28AM
EQS Non-Regulatory
VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out
VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft
22.05.2024 / 12:28 CET/CEST
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Verordnung (EU) Nr.
596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
VIB Vermögen AG beschließt Durchführung eines
verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der
BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien
Aktiengesellschaft
VIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 22. Mai
2024
Der Vorstand der VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN
DE000A2YPDD0, („VIB“) beabsichtigt, die BBI Bürgerliches
Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN
DE0005280002, („BBI“) (als übertragende Gesellschaft) auf
die VIB (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen, um die
Konzernstruktur zu optimieren.
Im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BBI auf die VIB
beabsichtigt die VIB, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer
angemessenen Barabfindung durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher
Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1
AktG). Der Vorstand der VIB hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats der VIB die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Der Vorstand der VIB hat heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5
UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG dem Vorstand der BBI den
Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen
Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen übermittelt,
das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen
Squeeze-outs einzuleiten.
Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI
und ist damit die Hauptaktionärin der BBI im Sinne von § 62
Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG. Die Höhe der
angemessenen Barabfindung, die die VIB als Hauptaktionärin den
Minderheitsaktionären der BBI für die Übertragung der Aktien
gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Der Vorstand der VIB Vermögen AG
Kontakt
VIB Vermögen AG
Investor Relations:
Tilly-Park 1
86633 Neuburg/Donau
Tel.: + 49 (0)8431 9077-961
Fax: + 49 (0)8431 9077-1961
E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de
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ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer
vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB
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Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse
oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Die VIB Vermögen AG
übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in die Zukunft gerichtete
Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisse oder
Entwicklungen anzupassen.
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