CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung an
09 Diciembre 2024 - 2:08AM
EQS Regulatory News
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CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: CVC kündigt freiwilliges
öffentliches Übernahmeangebot auf Basis einer mit CompuGroup
Medical SE & Co. KGaA abgeschlossenen Investorenvereinbarung
an
09.12.2024 / 09:08 CET/CEST
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CompuGroup Medical SE
& Co. KGaA (CGM oder die
Gesellschaft) hat heute mit ihrer Komplementärin, der
CompuGroup Medical Management SE, ihrer Mehrheitsaktionärin
GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die
Mehrheitsaktionärin), der Kronen 2944 GmbH (künftig
firmierend unter GT2 Beteiligungen und Software GmbH, die
GT2) sowie der beiden von CVC Capital Partners plc
(CVC) kontrollierten Gesellschaften SCUR-Alpha 269
GmbH (künftig firmierend unter Caesar BidCo GmbH, die
Bieterin) und der SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig
firmierend unter Caesar HoldCo GmbH) eine Investorenvereinbarung
über die Voraussetzungen und Bedingungen einer strategischen
Partnerschaft mit der Bieterin unterzeichnet (die
Investorenvereinbarung).
Gemäß der
Investorenvereinbarung gibt die Bieterin heute ihre Absicht
bekannt, ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der CGM
zu einem Preis von EUR 22,00 pro
Aktie in bar (das Angebot) abzugeben. Dies entspricht
einer Prämie von rund 51% gegenüber dem volumengewichteten
Durchschnittskurs der CGM-Aktien der vergangenen drei
Monate. Das Angebot wird eine
Mindestannahmequote von 17% vorsehen und insbesondere unter dem
Vorbehalt des Eintritts fusionskontrollrechtlicher und sonstiger
regulatorischer Freigaben stehen. Die persönlich haftende
Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der CGM haben sich in der
Investorenvereinbarung grundsätzlich dazu bereit erklärt, die
Absicht der Bieterin zu unterstützen, unmittelbar nach dem Vollzug
des Angebots ein mögliches Delisting von CGM zu verfolgen. Ferner
haben sich die Parteien der Investorenvereinbarung darauf
verständigt, eine effizientere Kapitalstruktur anzustreben. Zu
diesem Zweck haben sich verschiedene Banken dazu verpflichtet, im
Falle des Vollzugs des Übernahmeangebots Darlehen
bereitzustellen.
Sowohl die
Mehrheitsaktionärin, Herr Frank Gotthardt, als auch die GT2 sind
als nahestehende Unternehmen bzw. Personen der CGM im Sinne des
§ 111a Abs. 1 Satz 2 AktG anzusehen. Die
Mehrheitsaktionärin hält zum gegenwärtigen Zeitpunkt etwa 26,54%
der Aktien der Gesellschaft und alle Anteile an der GT2, während
Herr Frank Gotthardt, Mehrheitsgesellschafter der
Mehrheitsaktionärin, selbst 6,83% der Aktien an der Gesellschaft
hält. Der Mehrheitsaktionärin und Herrn Frank Gotthardt werden die
Mehrheit der Stimmrechte an der CGM zugerechnet. Gleichzeitig ist
die Mehrheitsaktionärin alleinige Gesellschafterin der
Komplementärin der
CGM.
Ferner haben am
heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eine
Aktionärsvereinbarung abgeschlossen (die
Aktionärsvereinbarung). Danach begründet die
Gesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt vorbehaltlich des
Vollzugs des Angebots eine strategische Partnerschaft mit der
Bieterin. Folglich werden die Mitglieder dieser
Gesellschaftergruppe weiterhin im bisherigen Umfang an der
Gesellschaft investiert bleiben. Die Parteien haben sich dazu
verpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des
Angebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- und
Verlustabführungsvertrag
abzuschließen.
Die persönlich
haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der Gesellschaft
begrüßen das Angebot und werden die Angebotsunterlage nach ihrer
Veröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine
begründete Stellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung
gehen sie derzeit davon aus, dass sie den Aktionären von CGM
empfehlen werden, das Angebot anzunehmen.
Neben den anderen
Gremien der Gesellschaft und der persönlich haftenden
Gesellschafterin hat der Aufsichtsrat der CGM dem Abschluss
der Investorenvereinbarung zugestimmt.
Ende der Insiderinformation
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