Veröffentlichung von Insiderinformationen nach
Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
(MMVO)
Nicht zur Veröffentlichung, Verbreitung oder Übermittlung in
Südafrika, Kanada, Australien oder Japan oder in sonstigen
Jurisdiktionen, in welchen dies unzulässig wäre. Bei dieser
Mitteilung handelt es sich nicht um einen Prospekt im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und
stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar.
Göttingen, 7. Februar 2024
Sartorius schließt Platzierung von eigenen Vorzugsaktien im
Volumen von 200 Millionen Euro erfolgreich ab
Platzierung eigener Aktien
Die Sartorius Aktiengesellschaft („Sartorius“ oder die
„Emittentin“) hat erfolgreich die Platzierung von 613.497 derzeit
durch die Gesellschaft gehaltenen Vorzugsaktien
(„Platzierungs-Vorzugsaktien“) unter Ausschluss der Bezugsrechte
der bestehenden Aktionäre (die „Platzierung eigener Aktien“)
abgeschlossen. Die Platzierungs-Vorzugsaktien wurden zu einem Preis
von 326,00 Euro pro Aktie platziert. Der Bruttoerlös beträgt
ca. 200 Millionen Euro. Die Platzierungs-Vorzugsaktien sind ab
dem 1. Januar 2023 voll dividendenberechtigt.
Die Platzierungs-Vorzugsaktien wurden ausschließlich an
institutionelle Anleger im Rahmen einer Privatplatzierung im Wege
eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens angeboten und
verkauft. Nach Abschluss der Platzierung eigener Aktien wird
Sartorius einem Lock-up unterliegen, d.h. für einen Zeitraum von
90 Tagen verpflichtet sein, unter anderem keine weiteren
Aktien oder in Aktien wandelbare Finanzinstrumente zu verkaufen und
keine Kapitalerhöhung durchzuführen, vorbehaltlich marktüblicher
Ausnahmen.
Die Lieferung der Platzierungs-Vorzugsaktien wird am oder um den
9. Februar 2024 erwartet.
Verwendung der Erlöse
Der Nettoerlös aus der Platzierung eigener Aktien soll die
Entschuldung des Sartorius Konzerns über einen starken operativen
Cashflow hinaus beschleunigen sowie die strategische Flexibilität
des Unternehmens insgesamt stärken.
SSB-Kapitalerhöhung
Davon unabhängig hat Sartorius' französischer börsennotierter
Teilkonzern Sartorius Stedim Biotech S.A. („SSB“) eine
Kapitalerhöhung durchgeführt, bei der im Rahmen eines
beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens 5.150.215 neue SSB-Aktien im
Volumen von ca. 1,2 Milliarden Euro platziert wurden (die
„SSB-Kapitalerhöhung“).
Investition in die SSB-Kapitalerhöhung
Sartorius hat sich an der SSB-Kapitalerhöhung beteiligt, indem
sie 1.716.739 neue SSB-Aktien im Gesamtvolumen von ca. 400
Millionen Euro zum Platzierungspreis der SSB-Kapitalerhöhung
erworben hat.
Wichtiger Hinweis
Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada
oder Japan publiziert, verbreitet oder veröffentlicht werden. Die
Publikation, Verbreitung oder Veröffentlichung dieser Mitteilung
kann in bestimmten Jurisdiktionen durch Gesetze oder Verordnungen
eingeschränkt sein. Daher müssen sich Personen in solchen
Jurisdiktionen, in denen diese Mitteilung publiziert, verbreitet
oder veröffentlicht wird, selbst über diese Gesetze oder
Verordnungen informieren und diese einhalten. Jede Nichteinhaltung
dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die
Wertpapiergesetze der jeweiligen Jurisdiktion darstellen.
In Jurisdiktionen, in denen hierfür eine Registrierung oder
Genehmigung erforderlich ist, dürfen keine Mitteilungen und
Informationen im Zusammenhang mit der Platzierung Eigener Aktien
öffentlich verbreitet werden. Es wurden und werden keine Schritte
in einer Jurisdiktion unternommen, in der solche Schritte
erforderlich wären. Die Platzierung durch die Emittentin oder der
Kauf der Platzierungs-Vorzugsaktien kann in bestimmten
Jurisdiktionen rechtlichen und regulatorischen Beschränkungen
unterliegen. Die Emittentin und ihre Berater übernehmen keine
Verantwortung für Verletzungen jeglicher solcher Beschränkungen
durch irgendeine Person.
Bei dieser Mitteilung handelt es sich nicht um einen Prospekt im
Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils geltenden Fassung
(die „Prospektverordnung“) und der Verordnung (EU) 2017/1129,
wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 („EUWA“)
auch Teil des innerstaatlichen Rechts des Vereinigten Königreichs
ist (die „UK-Prospektverordnung“).
Diese Mitteilung ist weder ein öffentliches Angebot an andere
als qualifizierte Anleger, noch ein Angebot zum Kauf oder eine
Aufforderung zur Interessenbekundung im Hinblick auf ein
öffentliches Angebot an andere als qualifizierte Anleger in
jeglicher Jurisdiktion.
Europäischer Wirtschaftsraum
In Bezug auf die Mitgliedstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (jeweils ein „Mitgliedstaat“), wurden und werden
keine Maßnahmen für ein öffentliches Angebot der Wertpapiere
ergriffen, welches die Veröffentlichung eines Prospekts in einem
relevanten Mitgliedstaat, einschließlich Frankreich und
Deutschland, erfordert. Infolgedessen dürfen die Wertpapiere in den
betreffenden Mitgliedstaaten nur (i) qualifizierten Anlegern im
Sinne der Prospektverordnung oder (ii) unter anderen Umständen
angeboten werden, unter denen die Emittentin keinen Prospekt gemäß
Artikel 3 Abs. 2 der Prospektverordnung veröffentlichen
muss. Diese Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf die Mitgliedstaaten
gelten zusätzlich zu allen anderen Verkaufsbeschränkungen, die in
den jeweiligen Mitgliedstaaten gelten können.
Vereinigtes Königreich
In Bezug auf das Vereinigte Königreich wurden und werden keine
Maßnahmen für ein öffentliches Angebot der hierin genannten
Wertpapiere ergriffen, welches die Veröffentlichung eines Prospekts
erfordert. Folglich dürfen und werden die Wertpapiere nur (i)
qualifizierten Anlegern im Sinne der UK Prospektverordnung,
(ii) weniger als 150 natürlichen oder juristischen Personen
(anderen als qualifizierten Anlegern im Sinne der
UK Prospektverordnung) oder (iii) im Einklang mit den in
Artikel 1 Abs. 4 der UK Prospektverordnung genannten
Ausnahmen oder anderen Umständen, die nicht die Veröffentlichung
eines Prospekts durch die Emittentin gemäß Artikel 3 der
UK Prospektverordnung erfordern, angeboten.
Die Verbreitung dieser Mitteilung wurde nicht durch eine
„autorisierten Person“ im Sinne von Artikel 21 Abs. 1 des
Financial Services and Markets Act 2000 vorgenommen oder genehmigt.
Folglich wird diese Mitteilung nur an solche Personen im
Vereinigten Königreich verbreitet und richtet sich nur an solche,
die (i) „Investment Professionals“ im Sinne von Artikel 19
Abs. 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 (in seiner jeweils geltenden Fassung, die
„Order“) sind, (ii) Personen im Sinne von Artikel 49 Abs. 2
lit. a bis d („high net worth companies, unincorporated
associations etc.“) der Order sind, oder (iii) Personen sind,
gegenüber denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zur Ausübung
einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Artikel 21 des Financial
Services and Markets Act 2000) in Verbindung mit der Ausgabe oder
dem Verkauf von Wertpapieren auf andere Weise rechtmäßig mitgeteilt
oder veranlasst werden darf (alle diese Personen zusammen
bezeichnet als „Relevante Personen“). Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, steht
nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist,
sollte sich nicht auf den Inhalt dieses Dokuments verlassen oder
auf Grundlage dessen Handeln.
Vereinigte Staaten von Amerika
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch Teil eines
Angebots zum Verkauf von Wertpapieren noch eine Aufforderung zum
Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren oder eine Aufforderung zum
Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.
Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, wurden und
werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der „Securities Act“) oder den Gesetzen eines
Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten
Staaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten nicht
angeboten, verkauft, verpfändet oder anderweitig übertragen werden,
mangels Registrierung gemäß dem Securities Act oder einer Ausnahme
von den Registrierungserfordernissen, oder einer Transaktion, die
nicht den Registrierungserfordernissen unterliegt. Die Emittentin
beabsichtigt nicht, alle oder einen Teil der Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten gemäß dem Securities Act zu registrieren oder
ein öffentliches Angebot der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten
durchzuführen.
Südafrika, Australien, Kanada und Japan
Diese Mitteilung darf weder in Südafrika, Australien, Kanada
oder Japan veröffentlicht, weitergeleitet oder verbreitet
werden.
Die Verbreitung dieser Mitteilung kann in bestimmten Ländern
einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen.
Kontakt
Petra Kirchhoff
Head of Corporate Communications and Investor Relations
+49 (0)551.308.1686
petra.kirchhoff@sartorius.com
sartorius.com
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