CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / CompuGroup Medical SE
& Co. KGaA: Beginn des Aktienrückkaufprogramms
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA: Beginn des
Aktienrückkaufprogramms
25.03.2024 / 20:29 CET/CEST
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Bekanntmachung entsprechend Art. 5. Abs. 1 lit. a) der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 3 Abs. 1 der Delegierten
Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Beginn des Aktienrückkaufprogramms
Koblenz, 25. März 2024 – Mit dem von der CompuGroup
Medical SE & Co. KGaA (die „Gesellschaft“) in der Ad-hoc
Mitteilung vom 25. März 2024 angekündigten
Aktienrückkaufprogramm wird ab dem 26. März 2024 begonnen. Die
Gesellschaft macht damit von der Ermächtigung der Hauptversammlung
vom 19. Mai 2021 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1
Nr. 8 AktG Gebrauch, um bis zu maximal 500.000 Aktien der
Gesellschaft (dies entspricht ca. 0,93% des Grundkapitals der
Gesellschaft) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten)
von bis zu EUR 15.500.000 zurück zu erwerben (das
„Aktienrückkaufprogramm“).
Das Aktienrückkaufprogramm wird von einem Kreditinstitut
durchgeführt. Dabei erwirbt das Kreditinstitut die Aktien über die
Börse und trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des
Erwerbs unabhängig von der Gesellschaft nach Maßgabe der
Safe-Harbour-Regelungen entsprechend Artikel 5 der
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung
mit der Delegierten-Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016. Ferner darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion
ermittelten Kurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft
sollen für alle nach der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19.
Mai 2021 zulässige Zwecke verwendet werden können, insbesondere zur
Bedienung von Ansprüchen aus Aktienoptionsprogrammen oder als
Akquisitionswährung.
Der Rückkauf über den XETRA-Handel der Frankfurter
Wertpapierbörse beginnt am 26. März 2024, 00:00 Uhr (MEZ),
und endet mit Ablauf des 28. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Insbesondere für den Fall, dass Aktien während eines Zeitraums
zurückgekauft werden sollen, in dem die CompuGroup Medical SE &
Co. KGaA beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen
gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014
aufzuschieben, hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut mit der
Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragt, welches seine
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der
Gesellschaft entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März
2016 unter Beachtung der vertraglichen Verpflichtungen unabhängig
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Die Gesellschaft
wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des
Kreditinstituts nehmen.
Das Aktienrückkaufprogramm wird trotz der erweiterten
Zweckbestimmung unter Berücksichtigung der „Safe Harbour“-Regelung
nach Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der
Kommission vom 8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten
Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Mai 2021
durchgeführt. Das von der Gesellschaft mit dem Erwerb von Aktien
der Gesellschaft beauftragte Kreditinstitut, wurde von der
Gesellschaft auch entsprechend verpflichtet.
Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang
mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung
(EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben.
Insbesondere werden die Aktien der Gesellschaft nicht zu einem Kurs
erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten
Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit
höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der
Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus wird die Gesellschaft an
einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen
täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf
erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird
auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während
der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet.
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und
rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder
aufgenommen werden.
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm
zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in
detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Gesellschaft die
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.cgm.com)
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich
bleiben.
Ende
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Erwartungen, Annahmen und Information des Managements der
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die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse, Entwicklungen und
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beschrieben sind. Weder die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
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Koblenz, den 25. März 2024
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA
Die persönlich haftende Gesellschafterin
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